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Oft gestellte Fragen (FAQ)







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 O f t   g e s t e l l t e   F r a g e n   ( F A Q ) 
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die bereits häufiger in unseren Beratung gestellt wurden.
Bevor Sie uns eine neue Frage stellen, lesen Sie diese Seite bitte durch. Vielleicht wurde Ihr Problem ja schon gelöst.
Sie ersparen sich damit Wartezeiten auf die Antwort.

         Inhalt:



Kündigung und Arbeitslosengeld
Erst eine Kündigung und dann kein Arbeitslosengeld – geht das?
 
 Problematisch sind eigene Kündigungen und Auflösungsverträge. Eventuell wird das Arbeitslosengeld gesperrt oder gestrichen. Dann gibt es auch kein Alg II, keine Sozialhilfe und keine Krankenversicherung. Betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen von Sozialplänen sind meist unproblematisch.
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Bei Kündigung: schnelle Meldung bei der Arbeitsagentur!
Wann, wie, wo muss ich mich arbeitslos melden?
 
 Sobald die Kündigung da ist, muss man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
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Alg I – Alg II – Sozialgeld – Sozialhilfe – Grundsicherung
Was bekomme ich: Arbeitslosengeld? Alg II? oder was?
 
 Nach einer Kündigung gibt es meistens Arbeitslosengeld (Alg I). Danach gibt es in der Regel Alg II. Bei Familien nennt sich das Alg II Sozialgeld. Wenn man sehr wenig Alg I bekommt kann es ergänzendes Alg II geben. Sozialhilfe gibt es nur für Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
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Gibt es eine einfache Zusammenfassung, was ich alles beachten muss, wenn ich die Kündigung erhalten habe oder schon arbeitslos bin? 
 Ja! ver.di hat genau zum Zweck der Erstinformation die Broschüre "Ohne Job - Informationen für Arbeitslose" erstellt, die Sie hier kostenlos herunterladen können.
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Welchen Mitgliedsbeitrag zahlen Erwerbslose?
Wie teile ich Änderungen bei meinem Lohns bzw. meinem Arbeitslosengeld mit?
 
 Kurz gesagt: Gewöhnlich beträgt der Beitrag 1% des Bruttolohns. Für Erwerbslose wird er gemindert: beim Alg I sind es 0,5% von der Bruttobezugsgröße, beim Alg II bleibt nur der Mindestbeitrag von 2,50 EUR zu zahlen.
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Wann muss ich mich arbeitslos melden?  
 Vereinfacht gesagt besteht die Pflicht, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden, sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird. Tut man das nicht unverzüglich, so bekommt man später weniger Arbeitslosengeld.
Also, noch während man arbeitet und sobald man weiß, wann der letzte Arbeitstag sein soll: zur Arbeitsagentur gehen – lieber zu früh, als zu spät hingehen.
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1 Euro Job-Beratung

Broschüre zur Arbeitslosigkeit

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