Oft gestellte Fragen (FAQ)
Nachstehende Sachverhalte wurden bereits häufiger in der ver.di-Internet-Beratung für Aufstocker*innen abgefragt. Vielleicht findet sich die Antwort auf die Frage bereits hier.
- Welche Unterstützungen gibt es für Erwerbstätige mit geringem Einkommen?
Arbeitslosengeld II (Alg II), SGB II-Leistungen, Hartz IV, Regelsätze und Regelbedarf, Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung, Wohngeld, Mietzuschuss, Kinderzuschlag. Es gibt viele Worte und Begriffe – teils handelt es sich um dieselben Arten von finanzieller Unterstützung und teils um unterschiedliche Leistungen.
mehr... - Wie viel Unterstützung können Aufstocker*innen bekommen?
Die ergänzende Grundsicherung nach dem SGB II kann bei geringem Einkommen beantragt werden. Der Schwellenwert liegt in der Regel zwischen 600 Euro und 800 Euro (je nach Höhe der Mietkosten u.a.) für eine alleinstehende Person. Für Haushalte mit mehreren Personen verschieben sich die Schwellenwerte nach oben.
mehr... - Wo muss der Antrag auf ergänzende Sozialleistungen gestellt werden?
Die Anträge können zunächst formlos, aber schriftlich (d.h. mit einem Brief), gestellt werden. Anträge auf „Nebenleistungen“, wie z.B. Mehrbedarfe, müssen ebenfalls schriftlich und ggf. gesondert gestellt werden.
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