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  • Oft gestellte Fragen (FAQ)

Welche Unterstützungen gibt es für Erwerbstätige mit geringem Einkommen?

Arbeitslosengeld II (Alg II), SGB II-Leistungen, Hartz IV, Regelsätze und Regelbedarf, Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung, Wohngeld, Mietzuschuss, Kinderzuschlag. Es gibt viele Worte und Begriffe – teils handelt es sich um dieselben Arten von finanzieller Unterstützung und teils um unterschiedliche Leistungen.


Grundsicherung


Die Grundsicherung ist als „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) geregelt. Darin enthalten sind unter anderem das Arbeitslosengeld II (ALg II) für Erwachsenen, das Sozialgeld für Kinder sowie die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung. Der wichtigste Bestandteil der Grundsicherung ist die Regelleistung (auch Regelsatz genannt).

Nicht nur mittellose Erwerbslose, auch Personen mit geringem Erwerbseinkommen können finanzielle Leistungen erhalten. Dies wird dann „Aufstocken“ genannt, weil das geringe Erwerbseinkommen mit Leistungen der SGB II-Grundsicherung aufstocken wird. Der Antrag auf ergänzendes Arbeitslosengeld II muss schriftlich beim Job-Center gestellt werden.

Der Kinderzuschlag – genauer gesagt „Kindergeldzuschlag“


Dieser Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse, die auch für das Kindergeld zuständig ist, gestellt werden. Für Aufstocker*innen kann der Kindergeldzuschlag an die Stelle von Alg II treten. Ein Antrag beim Job-Center entfällt dann, da die finanzielle Leistung in etwa in der gleichen Höhe des Alg II ist.

Wohngeld, Mietzuschuss


Das Wohngeldgesetz sieht anteilige Zuschüsse zu den Mietkosten vor. Die Leistung muss beim Wohngeldamt der jeweiligen Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) gestellt werden. Bei Problemen sind die Mietervereine kompetente Ansprechpartner. ver.di-Mitglieder können sich auch an eine besondere ver.di-Mietrechtshotline wenden. Die Beratung für Aufstocker*innen befasst sich nicht mit dem Mietrecht.