Herzlich willkommen bei der ver.di-Internet-Beratung für „Aufstocker*innen“
Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht – sei es für Alleinstehende oder in Partnerschaften, für Familien, Alleinerziehende und Kinder: Welche ergänzenden finanziellen Leistungen sind möglich?
Ob Mini-Job oder Leiharbeit, ob Solo(Schein)selbstständige oder Werkverträge; durch Niedriglöhne geraten Erwerbstätige immer wieder in existenzielle Nöte. Viele Beschäftigte müssen deshalb ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise mit Leistungen aus dem Hartz IV-System (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II / SGB II) aufstocken und dies wird mit dem Erwerbseinkommen verrechnet.
Welche Regelungen werden dabei zugrunde gelegt? Was gilt beim Arbeitslosengeld I (SGB III) und was gilt beim Arbeitslosengeld II (SGB II)?
Die ver.di-Beratung für Aufstocker*innen kann auf diese Fragen praxisrelevante Antworten geben: Hier geht es direkt zur individuellen online-Beratung: Frage stellen.
Bitte die Verfahrensregeln für die Online-Beratung beachten.
Eine rechtsverbindliche Beratung erhalten ver.di-Mitglieder weiterhin im ver.di-Büro vor Ort.
Erwerbslose ver.di-Mitglieder erhalten Antworten auf aktuelle Fragen zum Arbeitslosengeld (Alg I und Alg II) auf der ver.di-Internet-Seite:
Wie sich die Erwerbslosen in ver.di organisieren, welche gesellschaftspolitischen Informationen und Aktivitäten es für Erwerbslose gibt, finden sich u.a. unter www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de.