Welche Leistungen bekomme ich?
Arbeitslosengeld I und/oder Arbeitslosengeld II?
Nach einer Kündigung gibt es in der Regel Arbeitslosengeld I (Alg I / SGB III). Danach gibt es Arbeitslosengeld II (Alg II /SGB II). Nicht erwerbsfähige Familienmitglieder oder Personen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld. Wenn man sehr wenig Arbeitslosengeld I bekommt, kann es ergänzendes Arbeitslosengeld II geben.
Im Einzelnen ist zu beachten:
Bei Arbeitslosigkeit hat man in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Sozialgesetzbuch III und eventuell auch auf Arbeitslosengeld II nach Sozialgesetzbuch II. Ob es Alg I und/oder Alg II ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Einzelfall von der jeweils zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter geprüft wird.
Für das Arbeitslosengeld I ist die örtliche Arbeitsagentur und für das Arbeitslosengeld II das Job-Center zuständig. Wenn Arbeitslosengeld beantragt wird, müssen die jeweils zuständigen Stellen (Arbeitsagentur bzw. Job-Center) gesondert angesprochen bzw. zwei gesonderte Anträge gestellt werden.
Das Arbeitslosengeld I ist daran geknüpft, dass für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Das Arbeitslosengeld II ist nicht daran gebunden, dass Antragsteller*innen zuvor Alg I bezogen haben. Beim Alg II ist es die sogenannte Hilfebedürftigkeit "Grundsicherung für Arbeitsuchende", die entscheidend ist.
Sozialgeld ist im Wesentlichen dasselbe wie Arbeitslosengeld II. Sozialgeld erhalten alle nicht erwerbsfähigen Personen, die mit einem/einer Alg-II-Bezieher*in in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben. Bedarfsgemeinschaften können Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften sein. Wohngemeinschaften gehören nicht dazu. Rechtsgrundlage für das Sozialgeld sind im Wesentlichen die Regelungen im SGB II.