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  • Oft gestellte Fragen (FAQ)

Welchen ver.di-Mitgliedsbeitrag zahlen Erwerbslose?
Wie informiere ich ver.di bei Änderung meiner Einkommensverhältnisse?

Gewöhnlich beträgt der ver.di- Mitgliedsbeitrag 1% des Bruttolohns. Für Erwerbslose ist dieser beim Arbeitslosengeld I (SGB III) reduziert auf 0,5% von der Bruttobezugsgröße. Beim Arbeitslosengeld II (SGB II) ist nur ein Mindestbeitrag von 2,50 EUR pro Monat zu zahlen.


Personen, die einerseits Arbeitslosengeld (Alg I oder Alg II) beziehen und andererseits einen Mini- /Midi-Job haben, zahlen 1% vom Bruttolohn, mindestens jedoch 2,50 EUR pro Monat.


Die satzungsgemäße ver.di-Beitragszahlung wird von Zeit zu Zeit überprüft. Sie wird in jedem Fall bei der Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. bei Rechtsschutz) geprüft. Für die Gewährung des Rechtsschutzes ist die Zahlung des korrekten Mitgliedsbeitrages Voraussetzung.


Wenn sich die Einkommensverhältnisse (oder Anschriften) von ver.di-Mitgliedern ändern, müssen diese Änderungen ver.di mitgeteilt werden:


online: Mitgliedsdaten ändern


oder


im zuständigen ver.di-Bezirk / der zuständigen ver.di-Geschäftsstelle